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Generalistische Pflegeausbildung: Was ändert sich?

Da sowohl in der Altenpflege als auch in der Krankenpflege jeweils Fachwissen aus der anderen Fachrichtung benötigt wird, ist es sinnvoll, die beiden bisher getrennten Ausbildungsgänge zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammenzufassen. So können einheitliche Standards geschaffen und die Ausbildung an sich vielseitiger und interessanter gestaltet werden.

Diese Ansprüche vereint die neue Pflegefachausbildung, welche Auszubildende zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen befähigen soll. Sie enthält mehr Praxisbezug, wird mit einem Ausbildungsgehalt vergütet und ist für die Auszubildenden kostenfrei.

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Die Pflegefachausbildung

Basierend auf dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG), das am 17. Juli 2017 erlassen wurde, finden die Neuerungen in der Pflegefachausbildung Anwendung. Sie gelten für alle neu begonnenen Pflegeausbildungen ab 1. Januar 2020.

Voraussetzung für die neue Ausbildung in der Pflege ist eine zehnjährige allgemeine Schulbildung (Realschulabschluss). Junge Erwachsene mit Hauptschulabschluss können nach neun Jahren Schule eine Ausbildung zum Pflegehelfer beziehungsweise Pflegeassistenten absolvieren. Im Anschluss können auch sie eine Ausbildung zur Pflegefachkraft machen, ein Drittel der Ausbildungszeit wird angerechnet. Auch wer nach dem Hauptschulabschluss schon eine andere Berufsausbildung absolviert hat, kann sich für eine Ausbildung in der Pflege bewerben.

Wie geht’s?

Die neue Ausbildung zur Pflegefachkraft dauert drei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss der generalistischen Ausbildung sind die Auszubildenden Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Theoretischer Unterricht findet an Pflegeschulen statt, den praktischen Teil der unterschiedlichen Pflegebereiche lernen die Auszubildenden in mehreren Ausbildungseinrichtungen kennen.

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Ablauf der Pflegeausbildung

Hierbei sind die beiden ersten Jahre der Ausbildung für alle Teilnehmer gleich. Den Auszubildenden steht ein Wahlrecht zu, aufgrund dessen sie sich spezialisieren können.

Der Abschluss mit der Spezialisierung „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ oder „Altenpflege“ wird dann durch das Setzen eines Schwerpunktes vier bis sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsdrittels erworben. Zur Überprüfung der Kompetenzen findet nach zwei Dritteln der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt.

Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird ein Pflegestudium eingeführt.